23. August 2026, 07:16

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Podcast-Episode: Tierrechte zwischen Jagd und Schutz

Wenn Studien die Jagdlegenden widerlegen, Protest verschwindet und Tierschutz selektiv bleibt.

In dieser Podcast-Ausgabe von Wild beim Wild geht es um eine Häufung von Ereignissen, die gängige Narrative über Jagd, Tierrechte und Tierschutz infrage stellen: Studien entziehen der Fuchsjagd ihre empirische Grundlage, eine grosse Tierrechtsdemonstration in Zürich bleibt medial fast unsichtbar, und ein tragischer Todesfall im Tessin wirft Fragen über politischen Druck und persönliche Folgen von Aktivismus auf.

Im Schwerpunkt Jagd und Wissenschaft zeigen mehrere Untersuchungen, dass intensive Fuchsbejagung weder Fuchsbestände nachhaltig senkt noch Geflügelschäden zuverlässig reduziert. Viele Schäden hängen vielmehr mit mangelhafter Sicherung von Tierhaltungen zusammen. Auch wirtschaftlich erscheint die Bejagung fragwürdig: Kontrollkosten können gemeldete Schäden deutlich übersteigen. Für die Schweiz wird zudem thematisiert, dass Wolfsabschüsse erhebliche öffentliche Kosten verursachen können, während Kantone diese Vollzugskosten teils nicht transparent ausweisen.

Weitere Beispiele zeigen, wie schwer sich Institutionen mit Alternativen zum Töten tun: Vier Damhirschböcke im Tierpark Königsfelden wurden erschossen, obwohl frühere Vermittlungen einzelner Tiere möglich gewesen waren. Der Welttag für das Ende des Speziesismus am 29. August bildet den ethischen Rahmen für die Forderung, Wildtiere als Individuen mit eigenen Interessen statt als verfügbaren Bestand zu behandeln.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft mediale Sichtbarkeit. Die laut Veranstaltern grösste Tierrechtsdemonstration der Schweiz mit 3’200 Teilnehmenden in Zürich erhielt kaum Aufmerksamkeit in grossen Schweizer Online-Medien. Gleichzeitig verweist die Ausgabe auf internationale Resonanz: BBC Future verlinkte einen Beitrag von wildbeimwild.com zur wissenschaftlich umstrittenen Einstufung des Waschbären als invasive Art.

Unter dem Thema «Rettung und ihre Grenzen» wird deutlich, dass Tiere aus Pelzfarmen oder langjähriger Gefangenschaft oft nicht einfach ausgewildert werden können. Die Geschichte von SaveAFox und eine Studie zu verwaisten Grizzlybären zeigen: Gut gemeinte Pflege kann Tiere für das Überleben in Freiheit ungeeignet machen. Auch Zoos leisten laut der besprochenen Auswertung nur begrenzt Beiträge zu Auswilderungen, insbesondere bei Karnivoren.

Zum Schluss thematisiert die Folge Doppelstandards im Tierschutz. Die Strafanzeige des Schweizer Tierschutzes im Fall Ramiswil fordert für getötete Hunde individuelle Prüfung und Alternativen zur Tötung. Diese Prinzipien gelten jedoch nicht für die Millionen Nutztiere, die jährlich in der Schweiz geschlachtet werden. Der Fall wird als Ausdruck von Speziesismus eingeordnet.

Die Ausgabe endet mit dem Tessiner Fall um Regierungsrat Zali: Nach veröffentlichten Audioaufnahmen kündigte er seinen Rücktritt an; kurz darauf wurde eine langjährige Präsidentin der Tierrechtsgruppe «Offensiva Animalista», die die Aufnahmen verbreitet hatte, tot im Luganersee gefunden. Die Todesursache war zum Redaktionsschluss ungeklärt.

Wieder Femizid durch Hobby-Jäger: 90-Jähriger tötet Ehefrau

In Niedersachsen erschiesst ein 90-jähriger Hobby-Jäger seine 65-jährige Ehefrau mit einer grosskalibrigen Jagdwaffe und begeht danach Suizid.

Am Mittwochmittag, 19. August 2026, wird die Polizei gegen 12.20 Uhr wegen Schussgeräuschen zu einem Wohnhaus in Hepstedt gerufen, einer Gemeinde mit rund 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Samtgemeinde Tarmstedt im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Einsatzkräfte finden im Haus zwei leblose Personen: einen 90-jährigen Mann und seine 65-jährige Ehefrau.

Nach bisherigem Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass der Mann zunächst seine Frau mit einer Schusswaffe tötete und die Waffe anschliessend gegen sich selbst richtete. Wie Polizeisprecher Marvin Teschke am Folgetag bestätigte, stammen die tödlichen Schüsse aus einer grosskalibrigen Jagdwaffe, einer Repetierbüchse. Bereits am Tag der Tat hiess es im Dorf, der mutmassliche Schütze sei Hobby-Jäger gewesen.

Hilferufe vor den Schüssen

Eine Anwohnerin berichtete, dass vor den Schüssen Hilferufe aus dem Haus zu hören gewesen sein sollen. Nachbarn alarmierten daraufhin die Polizei, die mit fünf Fahrzeugen sowie einem Rettungswagen samt Notarzt anrückte. Auch die Notfallseelsorge wurde hinzugezogen.

Hinweise auf eine Beteiligung weiterer Personen liegen den Ermittlungsbehörden zufolge nicht vor. Im Haus befanden sich zur Tatzeit keine weiteren Personen. Ein Abschiedsschreiben, das ein mögliches Motiv erklären könnte, wurde bislang nicht gefunden. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat und dem genauen Tathergang dauern an.

Die Bürgermeisterin der Samtgemeinde Tarmstedt, Heidi Stelljes, zeigte sich betroffen: «Das ganze Dorf steht still», sagte sie, man befinde sich «unter Schockstarre». Die Nachricht habe sich im 1000-Einwohner-Ort schnell herumgesprochen, die Menschen seien fassungslos und traurig.

Forderung: Verbot der Hobby-Jagd nach Genfer Vorbild

Der Fall Hepstedt zeigt einmal mehr: Die Gewalt, die im Rahmen der Hobby-Jagd trainiert und normalisiert wird, bleibt nicht im Wald. Wer den Umgang mit tödlichen Schusswaffen gegen nichtmenschliche Tiere routiniert einübt, hat diese Waffen und die Bereitschaft, sie einzusetzen, auch im häuslichen Umfeld griffbereit. Die IG Wild beim Wild fordert deshalb ein generelles Verbot der Hobby-Jagd.

Als Vorbild dient der Kanton Genf, der die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft hat und das Wildtiermanagement seither staatlichen Wildhütern überträgt. Das Genfer Modell zeigt, dass ein funktionierendes, ethisch vertretbares Wildtiermanagement ohne private, unkontrollierte Schusswaffennutzung möglich ist, und ohne die damit verbundenen Risiken für Menschen und Tiere.

Femizide durch Hobby-Jäger: ein wiederkehrendes Muster

Der Fall von Hepstedt ist kein Einzelfall, sondern reiht sich in eine lange Liste von Femiziden ein, bei denen legal besessene Jagdwaffen zur tödlichen Gefahr für Ehefrauen und Partnerinnen wurden. Die IG Wild beim Wild dokumentiert solche Fälle seit Jahren systematisch in der Rubrik Kriminalität & Jagd:

Auffällig ist auch im Fall Hepstedt das hohe Alter des mutmasslichen Täters. Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern in Deutschland sind die über 65-Jährigen, eine Gruppe, die überdurchschnittlich häufig von alters-, seh-, konzentrations- und reaktionsbedingten Einschränkungen betroffen ist. Eine verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungsprüfung für Hobby-Jäger, wie sie in den Niederlanden besteht, sowie eine obere Altersgrenze für den Waffenbesitz existieren in Deutschland bislang nicht.

Ramiswil: Wenn 124 Hunde zählen und 86 Millionen Tiere nicht

Der Schweizer Tierschutz verlangt für 124 Hunde Einzelfallprüfung und Tierwürde. Für 86 Millionen «Nutztiere» gelten dieselben Prinzipien nicht.

Der Schweizer Tierschutz (STS) hat im Fall Ramiswil Strafanzeige und Aufsichtsanzeige eingereicht. Der Vorwurf: Die Solothurner Behörden hätten 124 Hunde getötet, ohne für jedes einzelne Tier zu prüfen, ob die Tötung wirklich das letzte Mittel war. In den Rechtsschriften beruft sich der STS auf die Würde des Tieres, auf dessen Eigenwert und auf den Grundsatz, dass eine Tötung nur als ultima ratio zulässig ist. Es sind kraftvolle, richtige Sätze. Sie werfen nur eine unbequeme Frage auf: Warum gelten sie für 124 Hunde, aber nicht für die über 86 Millionen «Nutztiere», die der STS mit seinem Label-Kompass gleichzeitig begleitet?

Was in Ramiswil geschah

Am 6. und 7. November 2025 räumte der Veterinärdienst des Kantons Solothurn den Bodenhof in Ramiswil. Angetroffen wurden 124 Hunde, 43 Pferde und zwei Ziegen. Alle 124 Hunde wurden getötet, 122 davon mittels Euthanasie, zwei weitere mit der Schusswaffe, nachdem sie in ein Waldgebiet geflüchtet waren. Der Entscheid zur Tötung sämtlicher Hunde fiel noch am Tag der Kontrolle, ohne dass zwischen der Feststellung der Lage und dem Entschluss eine vertiefte Prüfungsphase lag.

Der am 30. Juni 2026 veröffentlichte Untersuchungsbericht zeichnet ein Bild, das die behördliche Begründung nicht trägt. Nach dem Gutachten von Prof. Dr. med. vet. Simone Schuller war ein Grossteil der Hunde in erstaunlich gutem Allgemeinzustand, rund 59 Prozent der beurteilbaren Tiere wiesen einen normalen Ernährungszustand auf, und aus veterinärmedizinischer Sicht war lediglich bei zwei Hunden eine sofortige Euthanasie gerechtfertigt. Für alle übrigen Tiere wurde die Tötung nachträglich mit fehlender Sozialisierung, Sicherheitsüberlegungen und angeblich fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten begründet.

Die Prinzipien, die der STS ins Feld führt

Die Strafanzeige des STS ist in ihrer ethischen Grundierung bemerkenswert. Sie argumentiert nicht bloss mit Verfahrensfehlern, sondern mit dem Eigenwert jedes einzelnen Tieres. Die Tötung sei die schwerstmögliche Einwirkung auf ein Tier und deshalb nur als letztes Mittel zulässig. Zur fehlenden Einzelfallprüfung hält der STS wörtlich fest:

«Die Hunde wurden damit nicht als individuelle Lebewesen mit eigenem Wert beurteilt, sondern als Teil eines pauschal behandelten Bestandes. Gerade darin liegt der konkrete Verdacht einer Missachtung der Tierwürde.»

Der STS geht weiter. Er verwirft ausdrücklich, dass die blosse Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einem Hundetyp eine Tötung rechtfertigen könne. Massgeblich seien allein das individuelle Verhalten, der Gesundheitszustand, die Sozialisierbarkeit und die Vermittlungsfähigkeit des einzelnen Tieres. Bei Welpen und Junghunden sei die pauschale Annahme fehlender Sozialisierbarkeit besonders erklärungsbedürftig. Und die Tötung dürfe nicht der raschen Erledigung eines Verwaltungsproblems dienen, sonst rücke sie in die Nähe der mutwilligen Tötung.

Das sind Prinzipien, die mit einer konsequenten Tierrechtsposition übereinstimmen: Jedes Tier ist ein Individuum mit eigenem Wert, keines darf getötet werden, solange eine Alternative besteht, und Töten darf nicht durch pauschale Gruppenzuschreibung legitimiert werden.

Dieselben Prinzipien, angewendet auf 86 Millionen Tiere

2025 wurden in der Schweiz über 86 Millionen «Nutztiere» geschlachtet. Das sind rund 236’621 Tiere pro Tag, 9’859 pro Stunde, 164 pro Minute. Gegenüber dem Vorjahr wurden 40’636 Tiere mehr getötet.

Für keines dieser Tiere gilt, was der STS in Ramiswil einfordert. Es gibt keine Einzelfallprüfung, ob ein bestimmtes Huhn hätte weiterleben können. Es gibt keine Alternativenprüfung vor der Tötung. Es gibt keine Güterabwägung, in der das Interesse des Tieres am eigenen Leben gegen die Gründe für seine Tötung gestellt wird. Bei Schweinen, Rindern und Hühnern wird die gesellschaftlich und wirtschaftlich zugeschriebene Kategorie «Nutztier» zur Voraussetzung ihrer Zucht, Nutzung und Tötung. Eine individuelle Prüfung ihres Interesses am Weiterleben findet nicht statt, genau jene Prüfung, die der STS bei Hunden ausdrücklich verlangt.

Statt einer Einzelfallprüfung bietet der STS für diese Tiere seinen Label-Kompass an. Dieser bewertet tierische Produkte in vier Kategorien von «sehr gut» bis «unbefriedigend», anhand von 14 Kriterien von der Haltung bis zur Schlachtung. Er stellt nicht die Frage, ob ein fühlendes Individuum für ein vermeidbares Produkt getötet werden darf, sondern nur, unter welchen Bedingungen. Das ist der Kern der Kritik, die wir bereits im Beitrag «Label-Kompass STS: Tierschutz verwaltet das Töten» dargelegt haben: Ein Label kann Haltungsdetails verbessern, aber es rettet kein einziges Tier vor dem vorgesehenen Tod.

Wild beim Wild · Podcast

Podcast-Episode: Schweizer Tierschutz-Label-Kompass: Warum «Tierschutz» hier der falsche Begriff ist

Wild beim Wild · 2. August 2026

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Ein moralischer Doppelstandard

Der Kontrast lässt sich Zeile für Zeile nachzeichnen.

Bei den Hunden in RamiswilBei den Tieren in der Landwirtschaft
Jedes Tier ist als Individuum mit eigenem Wert zu beurteilen.Das Tier wird als Teil eines Produktionsbestandes behandelt.
Die Tötung ist nur als letztes Mittel zulässig, nach Alternativenprüfung.Die Tötung ist der von Beginn an vorgesehene wirtschaftliche Endpunkt.
Rassezugehörigkeit rechtfertigt keine Tötung.Die Zugehörigkeit zur Gruppe «Nutztier» ist der alleinige Tötungsgrund.
Fehlende Einzelfallprüfung kann eine Strafanzeige auslösen.Eine Einzelfallprüfung ist systemisch nicht vorgesehen.
Der STS spricht von Missachtung der Tierwürde.Der STS vergibt das Prädikat «sehr gut».

Diese Unterscheidung lässt sich nicht mit der Leidensfähigkeit begründen. Hunde, Schweine, Rinder, Ziegen und Hühner können Schmerzen, Angst und Stress empfinden. Der Unterschied liegt allein in der gesellschaftlich zugewiesenen Rolle: Der Hund gilt als Familienmitglied, das Schwein als Lebensmittel, das Huhn als Produktionsmittel. Der Begriff dafür heisst Speziesismus, die Ungleichbehandlung von Lebewesen allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit.

Ramiswil führt diesen Doppelstandard nicht als abstrakten Vorwurf vor, sondern als Praxis derselben Organisation, unterschrieben von derselben Person. STS-Präsident Peter V. Kunz zeichnet die Strafanzeige, die für 124 Hunde das Lebensrecht und die Einzelfallgerechtigkeit einfordert. Dieselbe Organisation vergibt Gütesiegel für ein System, in dem 86 Millionen Tiere pro Jahr ohne jede Einzelprüfung sterben.

Der STS nimmt sich selbst beim Wort

Es geht hier nicht darum, dem STS seine Ramiswil-Intervention vorzuwerfen. Sie ist richtig. Wenn der Staat Tiere beschlagnahmt und tötet, darf das nie Verwaltungsroutine sein, jede Tötung muss individuell geprüft, fachlich begründet und tatsächlich das letzte Mittel sein. Der STS hat vollkommen recht, das einzufordern.

Der Punkt ist ein anderer: Der STS hat in seinen Rechtsschriften die Sprache und die Prinzipien einer konsequenten Tierrechtsposition formuliert. Er hat geschrieben, dass jedes Tier ein Individuum mit eigenem Wert ist, dass Gruppenzugehörigkeit kein Tötungsgrund sein darf, dass die Tötung die letzte aller Optionen bleiben muss. Wer diese Sätze für 124 Hunde ernst meint, kann den routinierten Tod von 86 Millionen anderen Tieren nicht mit einer Vierpunkte-Skala beantworten. Nicht bessere Kategorien für Fleischprodukte sind dann die Antwort, sondern die Frage, warum das Leben dieser Tiere überhaupt zur verfügbaren Ware gemacht wird.

Ramiswil ist damit mehr als ein Behördenskandal. Es ist der Moment, in dem der grösste Tierschutzverband des Landes unfreiwillig aufschreibt, welche Prinzipien eigentlich gelten müssten, und zugleich zeigt, wie selektiv er sie anwendet.

Der STS-Label-Kompass beansprucht, «Tierwohl» transparent und vergleichbar zu machen. Doch seine beste Kategorie bleibt innerhalb eines Systems, dessen Resultat bereits feststeht: Das Tier wird genutzt und getötet. «Sehr gut» bedeutet deshalb nicht, dass das Leben des Tieres geschützt wird. Es bedeutet lediglich, dass die Bedingungen vor der vorgesehenen Tötung im Vergleich zu schlechteren Produktionsformen besser bewertet werden. Genau diese Verschiebung macht aus einer Frage der Rechte eine Frage der Konsumentscheidung.

Quellen

  • Schweizer Tierschutz STS: Strafanzeige und Aufsichtsanzeige im Fall Ramiswil, 14. August 2026.
  • Kanton Solothurn: Externe Untersuchung des Tierschutzfalls Ramiswil, veröffentlicht am 30. Juni 2026.
  • SRF: «Strafanzeige im Fall Ramiswil: Tierschutz zeigt Solothurner Kantonstierärztin an», 14. August 2026.
  • Schweizer Tierschutz STS: Medienmitteilung und Methodik des STS-Label-Kompasses, 8. Juli 2026.
  • Proviande-Schlachtstatistik 2025, aufbereitet durch Swissveg.
  • Wild beim Wild: «Label-Kompass STS: Tierschutz verwaltet das Töten».

«Ende des Speziesismus: Diese Forderungen zeigen, warum die Hobby-Jagd auf dem Prüfstand steht»

Die Kampagne «End of Speciesism» fordert einen neuen Rechtsstatus für Tiere, Bildung gegen Speziesismus und das Ende des Tötens zur Konsumation – Forderungen, die auch die Hobby-Jagd direkt betreffen.

Der Welttag für das Ende des Speziesismus findet 2026 am Samstag, dem 29. August, statt.

Die internationale Kampagne End of Speciesism formuliert fünf zentrale Forderungen, mit denen die Artengrenze als moralische Grenze überwunden werden soll. Wir haben die Kampagne bereits zum Welttag für das Ende des Speziesismus vorgestellt. Die konkreten Forderungen sind bislang jedoch kaum bekannt, dabei berühren sie die Hobby-Jagd in mehreren Punkten direkt.

Neuer juristischer Status statt Eigentum

Die erste Forderung verlangt einen neuen Rechtsstatus für Tiere, der sich vom Status als blosse Eigentumssache löst. Solange nichtmenschliche Tiere rechtlich als Sache gelten, überwiegen im Konfliktfall regelmässig die Interessen des Besitzers, auch wenn sie belanglos sind, gegenüber den fundamentalen Interessen des Tiers. Genau dieses Ungleichgewicht zeigt sich in der Hobby-Jagd besonders deutlich: Wildtiere gelten rechtlich als herrenlose Sache, über deren Leben und Tod im Rahmen der kantonalen Jagdgesetze entschieden wird, ohne dass ihre eigenen Interessen als Rechtsgut gewichtet würden.

Bildung gegen Speziesismus

Die zweite Forderung verlangt weltweite Informationskampagnen und verpflichtende Bildungsmodule zur Prävention von Speziesismus. Übertragen auf die Schweiz bedeutet das auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Hobby-Jagd bereits in der Schule, dort, wo Kinder heute noch mit Jagdhornbläsern, Hubertusmessen und Trophäenkultur in Kontakt kommen, ohne dass die ethische Dimension des Tötens als Freizeitbeschäftigung thematisiert wird.

Ende des Tötens zur Konsumation

Die dritte Forderung richtet sich gegen die Schlachtindustrie und die Fischerei und verlangt das Ende der Subventionen für tierische Landwirtschaft. Auch wenn sich diese Forderung primär auf die Nutztierhaltung bezieht, lässt sie sich direkt auf die Hobby-Jagd übertragen: Wildfleisch wird ebenfalls zur Konsumation getötet, obschon dafür keine Notwendigkeit besteht. Studien zeigen zudem gesundheitliche Risiken durch Blei und PFAS im Wildfleisch, was das Argument der «nachhaltigen Fleischquelle» zusätzlich schwächt.

Ethische Forschung statt Tierversuche

Die vierte Forderung betrifft primär die Wissenschaft, sie stellt aber ein Prinzip auf, das auch für die Hobby-Jagd gilt: Kein fühlendes Lebewesen soll instrumentalisiert werden, nur weil es schwächer ist als der Mensch. Die Hobby-Jagd instrumentalisiert Wildtiere zur Freizeitbeschäftigung, zur Trophäe oder zur angeblichen «Regulation», obwohl anerkannte Wildbiologen wie Prof. Dr. Josef Reichholf die natürliche Selbstregulation von Wildtierpopulationen belegen.

Achtung von Individuen statt Ressourcendenken

Die fünfte Forderung verlangt, dass tierische Interessen in alle Umweltentscheidungen einbezogen werden, unabhängig davon, ob eine Art vom Aussterben bedroht ist. Das ist die direkteste Verbindung zur Hobby-Jagd: Wildtiere werden im geltenden Jagdrecht als «natürliche Ressource» behandelt, die bewirtschaftet und «genutzt» werden darf. End of Speciesism widerspricht dieser Logik ausdrücklich: Ein Reh oder ein Fuchs ist kein Bestandteil eines Wildtierbestands, sondern ein Individuum mit einem eigenen Interesse an einem unversehrten Leben.

Diese Forderungen sind kein abstraktes Positionspapier, sie lassen sich konkret einfordern. Deshalb rufen wir gemeinsam mit End of Speciesism auch zum Welttag gegen die Jagd am 11. November auf, einem Tag, an dem wir sichtbar für eine jagdfreie Zukunft und echten Artenschutz einstehen. Mach mit, informiere dich und setze ein Zeichen gegen die Hobby-Jagd.

Fazit

Die Forderungen von End of Speciesism zeigen, dass die Kritik an der Hobby-Jagd kein isoliertes Schweizer Randthema ist, sondern Teil einer internationalen Bewegung, die den moralischen Status von Tieren grundsätzlich neu verhandeln will. In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte, die diese Forderungen mit Schweizer Fallbeispielen untermauern.

Vier Damhirsche im Tierpark Königsfelden erschossen: Warum keine Vermittlung?

Der Tierpark der Psychiatrischen Dienste Aargau vermittelte überzählige Böcke in der Vergangenheit an andere Parks oder Züchter. Diesmal wurden junge Tiere getötet. Offen bleibt, weshalb keine Unterbringung gefunden wurde.

Auf dem Areal Königsfelden in Windisch, dem Hauptstandort der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG), befindet sich ein seit rund neunzig Jahren bestehender Hirschpark.

Das Damwildrudel ist eine Attraktion der öffentlich zugänglichen Parkanlage, die als Naherholungsgebiet genutzt und regelmässig besucht wird. Nach Angaben mehrerer Personen wurden am Dienstagmorgen vier männliche Tiere im Gehege erschossen. Die PDAG hat auf Anfrage bestätigt, dass junge Böcke getötet wurden. Die genaue Zahl und der genaue Zeitpunkt beruhen weiterhin auf den Schilderungen der Betroffenen.

Öffentlich gemacht wurde der Fall zunächst vom Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT), der die Zuschriften von Betroffenen auf seiner Facebook-Seite verbreitete. Der Beitrag stiess auf breite Resonanz. Der VgT wies selbst darauf hin, dass das verwendete Bild ein Symbolbild aus einem anderen Tierpark sei. Auch dem VgT lag somit kein Bildmaterial des konkreten Vorfalls vor; die Meldung beruht auf denselben Zuschriften.

Die PDAG erklärt grundsätzlich, eine Regulierung des Bestands sei «von Zeit zu Zeit unumgänglich» und erfolge unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch geschultes Fachpersonal. Sämtliche Stationen würden im Voraus informiert. Die Klinik bedauere, «wenn die Ankündigung der Aktion bei Patientinnen und Patienten zu Verunsicherung geführt hat».

Die frühere Vermittlungspraxis wirft Fragen auf

Der für den Hirschpark zuständige Christian Egloff, Leiter der Gärtnerei am PDAG-Standort, erklärte vor einigen Jahren gegenüber der «Aargauer Zeitung», männliche Tiere würden jeweils einmal jährlich an andere Tierparks oder private Züchter vermittelt. Als Grund nannte er die ausgeprägte Hierarchie im Rudel: Ohne eine Trennung könne es zwischen jungen Männchen und dem Leittier zu Kämpfen um die Weibchen kommen.

Dass Vermittlung grundsätzlich möglich ist, zeigte der Park auch beim halbalbinotischen Damhirsch «Fridolin». Das über Jahre bekannte Tier wurde nicht getötet, sondern an einen privaten Hirschzüchter im Kanton Bern abgegeben. Der Interessent besuchte Fridolin zuvor in Königsfelden. Umgekehrt besichtigte Egloff das Berner Gehege, um zu prüfen, ob es den Vorgaben entsprach. Für den seltenen weissen Hirsch sei ein Abschuss «klar» nicht infrage gekommen, erklärte Egloff damals.

Damit stellt sich die naheliegende Frage: Wenn die Vermittlung an Parks und Züchter in der Vergangenheit genutzt und beim Fall Fridolin sorgfältig vorbereitet wurde, weshalb konnte für die nun getöteten jungen Böcke keine Unterbringung gefunden werden?

Planbarer Nachwuchs, planbare Bestandsfrage

Der männliche Überschuss ist keine überraschende Entwicklung, sondern eine vorhersehbare Folge der Haltung eines fortpflanzungsfähigen Rudels. Beim Damwild kommt regelmässig Nachwuchs zur Welt. Ein Teil der Jungtiere ist männlich, und für diese Böcke entsteht im bestehenden Rudel nach Angaben des Betreibers regelmässig ein Platzproblem.

Die Bestandsfrage ist somit strukturell angelegt. Wer ein fortpflanzungsfähiges Rudel in einem öffentlich zugänglichen Park hält, übernimmt Verantwortung für die vorhersehbaren Folgen: für weibliche und männliche Jungtiere, für die soziale Zusammensetzung des Rudels sowie für die langfristige Planung von Platz, Abgabe und Fortpflanzungssteuerung.

Aus unserer Sicht ist die Tötung von Tieren keine akzeptable Form der Bestandsregulierung. Wer ein fortpflanzungsfähiges Rudel hält, trägt die Verantwortung, rechtzeitig tiergerechte und gewaltfreie Lösungen zu planen und umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die vorausschauende Fortpflanzungssteuerung, die frühzeitige Vermittlung an geeignete und kontrollierte Haltungen sowie ein transparentes Konzept für die langfristige Entwicklung des Bestands. Die PDAG muss offenlegen, welche dieser Möglichkeiten im Fall von Königsfelden geprüft wurden, weshalb sie gegebenenfalls nicht umgesetzt wurden und warum dennoch die Tötung junger Böcke erfolgte.

Die Frage der Fortpflanzungssteuerung

In der öffentlichen Debatte wird regelmässig gefragt, weshalb die Fortpflanzung in einem geschlossenen Gehege nicht durch Kastration oder andere Massnahmen gesteuert werde, statt regelmässig überzählige Tiere zu erzeugen. Diese Frage ist berechtigt und gehört auf den Tisch.

Zugleich ist die Fortpflanzungssteuerung bei Damwild in Rudelhaltung fachlich nicht banal. Eingriffe können den Geweihzyklus und das Sozialverhalten der Böcke beeinflussen. Das entbindet den Betreiber jedoch nicht von einer transparenten Abwägung. Bei einer seit Jahrzehnten bestehenden Damwildhaltung wäre zu erwarten, dass Optionen systematisch geprüft und die Gründe für oder gegen einzelne Massnahmen nachvollziehbar festgehalten werden.

Offen bleibt deshalb: Welche fortpflanzungssteuernden Möglichkeiten hat die PDAG geprüft? Wurde eine zeitweise oder dauerhafte Trennung von Tieren erwogen? Welche Folgen hätte eine Kastration einzelner Böcke für Tierwohl und Gruppendynamik? Und weshalb wurden mögliche Alternativen gegebenenfalls verworfen?

Ein Ort der Ruhe, an dem Schüsse fallen

Die Abschüsse fanden auf dem Areal einer psychiatrischen Klinik statt. Das ist keine Nebensächlichkeit. Das Areal Königsfelden ist öffentlich zugänglich und wird von Anwohnerinnen und Anwohnern, Familien, Spaziergängerinnen und Spaziergängern sowie Patientinnen und Patienten genutzt. Der Hirschpark gehört seit Jahrzehnten zum Bild dieses Ortes.

Gewehrschüsse auf Tiere in einem öffentlich zugänglichen Klinik- und Naherholungsareal werfen deshalb besonders hohe Fragen nach Zumutbarkeit, Kommunikation und dem Schutz von Patientinnen, Patienten und Besuchenden auf. Dass Stationen im Voraus informiert worden seien, ist relevant. Es beantwortet jedoch nicht, ob der Anlass, die Form und die Folgen einer solchen Aktion für besonders belastete Menschen ausreichend berücksichtigt wurden.

Für stationär behandelte Personen kann das Umfeld ausserhalb der Gebäude eine besondere Bedeutung haben. Tiere und Parkanlage können Teil eines geregelten Alltags, eines Spaziergangs oder eines persönlichen Rückzugsortes sein. Wenn ein Betreiber ein Wildgehege bewusst in ein solches Umfeld integriert, trägt er eine erhöhte Verantwortung: für den Schutz der Tiere, für eine sensible Kommunikation und für eine sorgfältige Abwägung von Alternativen.

Ein kontroverses Stimmungsbild

Die Reaktionen in den sozialen Medien zeigen die ganze Spannbreite der Debatte. Viele Menschen äusserten Trauer und Unverständnis darüber, dass für die Böcke offenbar keine Plätze gefunden worden seien. Sie kritisierten, ein Abschuss im Gehege sei möglicherweise die praktischste, nicht aber zwingend die einzige Lösung.

Andere verwiesen auf die Realität der Gehegehaltung. In einem geschlossenen Rudel müsse der Bestand reguliert werden. Ein Abschuss vor Ort könne für die Tiere weniger Stress bedeuten als ein Abtransport. Zudem sei es widersprüchlich, gegen die Tötung von Gehegetieren zu argumentieren und zugleich Fleisch zu konsumieren.

Wieder andere richteten den Blick vor allem auf den Ort. Sie kritisierten, dass psychisch belastete Menschen in einem Klinikareal mit einer solchen Aktion konfrontiert werden könnten.

Diese unterschiedlichen Reaktionen zeigen: Der Fall ist kein einfaches Empörungsthema. Er berührt die grundsätzliche Frage, ob und wie Wildtiere in Gehegen gehalten werden sollen und wer Verantwortung für die vorhersehbaren Folgen dieser Haltung trägt.

Keine EU-Verordnung erklärt den Abschuss

In der Diskussion zum Fall wurde wiederholt behauptet, eine neue EU-Verordnung stufe die gehaltenen Hirsche als invasiv ein und verbiete ihre Haltung. Deshalb sei die Tötung zwingend gewesen. Diese Darstellung beruht auf einer Verwechslung.

Die Europäische Union hat den Sikahirsch (Cervus nippon) am 7. August 2025 in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten aufgenommen. Damit gelten in den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich Beschränkungen für Haltung, Zucht, Einfuhr, Verkauf und Freisetzung. Für bereits gehaltene Tiere können besondere Übergangs- und Sonderregelungen relevant sein.

In Königsfelden werden jedoch keine Sikahirsche gehalten, sondern Damhirsche (Dama dama). Damwild steht nicht auf der Unionsliste invasiver Arten. Für Damhirsche besteht deshalb kein entsprechendes EU-Haltungsverbot. Die Schweiz ist zudem nicht Mitglied der Europäischen Union; deren Regelung gilt hier nicht unmittelbar.

Die EU-Debatte liefert somit keine Erklärung für die Tötung der Damhirsche in Königsfelden. Entscheidend bleibt die konkrete Entscheidung des Betreibers: Wurde die Vermittlung rechtzeitig und umfassend versucht, und wurden alle zumutbaren Alternativen geprüft?

Rund 13’000 Hirsche leben in Schweizer Landwirtschaftsgehegen, überwiegend Damhirsche

In der Schweiz werden auf 325 landwirtschaftlichen Betrieben rund 13’000 Hirsche gehalten. Mit 10’487 Tieren stellt Damwild knapp vier Fünftel dieses Bestands. Die Hirschhaltung dient überwiegend der Fleischproduktion und der Direktvermarktung.

Die öffentliche Statistik zeigt vor allem Bestandszahlen, nicht die jährlichen Zu- und Abgänge einzelner Tierarten. Damit bleibt im Dunkeln, wie viele Damhirsche in landwirtschaftlichen Gehegen, Tierparks oder anderen Haltungen jährlich durch Abschuss oder Schlachtung sterben. Einzelne Betriebe töten die Tiere direkt auf der Weide; der anschliessende Verkauf erfolgt häufig über Metzgereien, Gastronomie oder direkt ab Hof.

Die Antwort der PDAG

Die PDAG hat auf Anfrage geantwortet. Die Stellungnahme fällt knapp aus. Die Tiere seien «bereits fachgerecht entnommen» worden. Es handle sich um junge Böcke, «für die keine anderweitige Unterbringung oder Vermittlung gefunden werden konnte». Der Betrieb des Hirschparks erfolge seit Langem mit grosser Sorgfalt und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Tierschutz- und Ordnungsvorgaben. Der Abschuss sei in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinärdienst erfolgt.

Damit bestätigt die PDAG offiziell, dass junge männliche Tiere getötet wurden und nach ihrer Darstellung keine Vermittlung möglich war. Offen bleibt jedoch, welche Tierparks, Züchter oder weiteren geeigneten Stellen konkret angefragt wurden, über welchen Zeitraum eine Suche nach Plätzen lief und weshalb die früher dokumentierte Vermittlungspraxis diesmal keinen Erfolg hatte.

Ebenso offen bleibt, welche Möglichkeiten der Fortpflanzungssteuerung geprüft wurden, weshalb einzelne Optionen verworfen wurden und auf welcher konkreten fachlichen Grundlage die Tötung als notwendig erachtet wurde.

Die Tötung von Gehegewild kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein. Damhirsche eignen sich laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen grundsätzlich für die Gehegehaltung; auch ein Abschuss unterliegt dabei klaren Vorgaben. Die rechtliche Zulässigkeit beantwortet jedoch nicht die ethische und organisatorische Frage, ob Vermittlung und langfristiges Bestandsmanagement im konkreten Fall ausreichend ausgeschöpft wurden.

Die PDAG hat erklärt, es sei keine anderweitige Unterbringung gefunden worden. Sie hat bislang nicht dargelegt, weshalb die bisherigen Vermittlungswege nicht griffen. Diese Transparenz ist notwendig, gegenüber der Öffentlichkeit, den Menschen auf dem Klinikareal und den Tieren, deren Leben von solchen Entscheidungen abhängt.

Schilt-Rudel: 127 Arbeitsstunden bekannt – die Gesamtkosten bleiben offen

GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller fordert erneut Klarheit über die Kosten der Abschussverfügung und ihres Vollzugs. Die St.Galler Regierung nennt einzelne Aufwände, lehnt eine systematische Erfassung der Vollkosten aber ab.

Im Weisstannental wurden zwei Jungwölfe erlegt. Wie viel der Vollzug die öffentliche Hand kostete, lässt sich weiterhin nicht nachvollziehen.

Wie hoch waren die gesamten Kosten für Verfügung und Vollzug der Abschüsse im Schilt-Rudel? Diese Frage stellt GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller zum zweiten Mal und erhält erneut nur Teilangaben.

Eine Kostenfrage ohne vollständige Antwort

Der Wolf und die Politik: Es bleibt eine komplizierte Beziehung. Allein in den letzten vier Jahren wurden über ein Dutzend Vorstösse zum Thema im St. Galler Kantonsrat eingereicht. Nun kam eine weitere, eigentlich einfache Anfrage hinzu. Die St. Galler Regierung beantwortete der GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller (Jonschwil) die Frage nach den Gesamtkosten jedoch schon einmal nicht vollständig.

Im September 2025 wurden im Weisstannental zwei Jungwölfe des Schilt-Rudels im Rahmen einer kantonalen Abschussverfügung des Amts für Jagd und Blödsinn erlegt. Die schweizweite Wolfspopulation ist trotz der in den vergangenen Jahren vorgenommenen Regulationen weiter gewachsen, wie ein «Tagesanzeiger»-Artikel vom Januar 2026 zeigt. Die langfristigen Effekte wiederholter Eingriffe auf Rudelstruktur, Reproduktion und Wiederbesiedlung lassen sich jedoch nicht allein aus der Entwicklung der gesamtschweizerischen Population ableiten.

In ihrer Anfrage stellte Cavelti Häller mehrere Fragen zur Wolfsstrategie des Kantons und zu den Kosten des Vollzugs der Regulierung. Eine konkrete Antwort der Regierung zu den Kosten blieb aus. Deshalb hakte Cavelti Häller in einem zweiten Vorstoss nach.

Preview

Für die beiden im Schilt-Rudel erlegten Jungwölfe legt der Kanton St. Gallen keine vollständige Kostenaufstellung vor. Die Kantonsrätin will aber nicht aufgeben.

«Die ursprünglich gestellte Frage nach den konkreten Kosten im Zusammenhang mit der Verfügung und dem Vollzug des Abschusses der beiden Jungwölfe aus dem Schilt-Rudel bleibt unbeantwortet»

Franziska Cavelti Häller, GLP-Kantonsrätin

Regierung nennt Teilaufwand, aber keine Gesamtkosten

In ihrer Antwort nennt die St. Galler Regierung keine vollständige Kostenaufstellung für den Abschuss der beiden Jungwölfe. Sie beziffert lediglich den Aufwand der Wildhut: Zwischen Inkraftsetzung der Abschussverfügung und der Erlegung der Tiere fielen im September 2025 insgesamt 127 Arbeitsstunden an. Darin enthalten waren An- und Rückfahrten, Einsätze im Feld, Transporte sowie die Untersuchung der erlegten Tiere.

Zusätzlich veranschlagt die Regierung pro Wolf je etwa einen Arbeitstag für den Antrag und die Abschussverfügung sowie für die Instruktion der Jagdrevierpächter. Für die vorgeschriebene veterinärmedizinische Untersuchung nennt sie 600 Franken. Welcher Stundenansatz gilt, welche Personal- und Fahrzeugkosten anfielen und wie hoch der administrative Gesamtaufwand war, bleibt jedoch offen.

Die Regierung erklärt zudem, die Kosten einzelner Regulationsabschüsse würden nicht systematisch erfasst. Damit lässt sich weder nachvollziehen, was die Erlegung der beiden Jungwölfe insgesamt kostete, noch können die Kosten mit anderen kantonalen Massnahmen verlässlich verglichen werden. Vergleiche mit anderen Kantonen wie etwa dem Tessin erachtet die Regierung als nicht sinnvoll.

Was ein Wolfsabschuss die Steuerzahlenden schweizweit kostet

Für den Kanton St. Gallen selbst lässt sich aus den bekannten 127 Arbeitsstunden und den 600 Franken für die veterinärmedizinische Untersuchung keine belastbare Gesamtsumme ableiten. Der Kanton legt weder Stundenansätze noch weitere Personal-, Fahrzeug-, Administrations- und Materialkosten offen.

Andere kantonale Fälle zeigen jedoch, dass der Aufwand erheblich sein kann. Eine eigene Auswertung von wildbeimwild.com anhand öffentlich zugänglicher kantonaler Angaben kommt – je nach berücksichtigten Kostenpositionen – auf einen durchschnittlichen Aufwand von rund 35’000 Franken pro erlegtem Wolf. Die Vergleichbarkeit ist begrenzt, weil Kantone Kosten unterschiedlich erfassen und veröffentlichen. Im Kanton Uri kostete die Jagd auf einen einzelnen Wolf nach dort publizierten Angaben 43’500 Franken. Dieser Einzelfall erlaubt keine Hochrechnung auf St. Gallen, zeigt aber, dass einzelne Einsätze Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen können.

Intransparenz mit System

Dass eine Behörde nicht einmal die eigenen Vollzugskosten systematisch erfasst, passt zu einem Muster, das sich bei der St.Galler Jagdverwaltung wiederholt zeigt. Wie viel die Hobby-Jagd auf Beutegreifer die Steuerzahlenden insgesamt kostet, bleibt schweizweit eine offene Frage, wie auch eine Übersicht zu den tatsächlichen Kosten des Systems Hobby-Jagd zeigt. Solange Kantone wie St. Gallen keine Gesamtrechnung offenlegen, bleibt jede politische Debatte über Sinn und Wirksamkeit der Wolfsregulierung unvollständig.

Dossier Jagdverwaltung St. Gallen:

Vom Skandal-Audio zur Tragödie: Der Fall Zali und der Tod der «Offensiva Animalista»-Präsidentin

Ein Telefonat, ein Rücktritt, ein ungeklärter Tod im Ceresio: Die Chronologie des Falls Zali.

Der politische Fall um den Tessiner Regierungsrat Claudio Zali erhielt am 18. August 2026 eine tragische neue Dimension: In Melide wurde eine 52-jährige Frau tot im Luganersee aufgefunden, die im Juli die belastenden Audioaufnahmen mit Zali verbreitet hatte.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung. Die Todesursache war zunächst nicht geklärt; die Ermittler erklärten, keine Hypothese auszuschliessen. Die Frau hatte rund zehn Tage zuvor nach einem mutmasslichen Angriff in Melide Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Ob dieser Vorfall mit ihrem Tod zusammenhängt, war bei Redaktionsschluss offen. Einen amtlich belegten Zusammenhang mit dem politischen Fall Zali gibt es bislang nicht.

Es handelt sich, wie der Verein selbst in einer Trauerbotschaft bestätigte, um Elisabetta, langjährige, «historische» Präsidentin von Offensiva Animalista, einer der ältesten Tessiner Tierrechtsgruppen im Einsatz gegen Zirkustierhaltung, Tierversuche und die Hobby-Jagd.

Tessiner Medien nennen den vollständigen Namen der Verstorbenen bislang nicht. Auch dieser Bericht verzichtet darauf. Die hier verwendete Bezeichnung „Elisabetta“ folgt ausschliesslich der öffentlichen Trauerbotschaft ihres Vereins; weitergehende persönliche Angaben werden nicht publiziert.

Die Audioaufnahmen: Was Zali sagte

Im Zentrum des politischen Skandals stehen mehrere Ausschnitte aus einem Telefonat, das «einige Jahre» zurückliegt. Die Aufnahmen wurden über ein anonymes Instagram-Profil verbreitet und am 22. Juli 2026 durch Medienberichte breit öffentlich bekannt. RSI erklärte, sie habe die vollständig vorliegenden Aufnahmen angehört, sie in den Kontext einer langjährigen Bekanntschaft der Gesprächspartner einordnen können und halte sie deshalb für authentisch.

Zu hören ist ein Telefonat zwischen Zali und einer ihm bekannten Frau, die um Rat fragt, wie sie eine mutmassliche Stalkerin loswerden könne:

Frau: «Dimmi Claudio cosa devo fare perché tutto questo finisca?»
(«Sag mir, Claudio, was soll ich tun, damit das aufhört?»)

Zali: «Riempila di botte sotto casa tua.»
(«Hau sie vor deiner Haustür zusammen.»)

Frau: «Non posso, non posso.»
(«Ich kann nicht, ich kann nicht.»)

Zali: «Perché non puoi?»
(«Warum kannst du nicht?»)

Zali: «Io quando è venuta a casa mia l’ho pestata.»
(«Als sie zu mir nach Hause kam, habe ich sie verprügelt.»)

In einem zweiten, kürzeren Ausschnitt bringt Zali eine weitere Option ins Spiel:

Zali: «Mi viene in mente di chiamare un amico di Milano che non mi tradirebbe mai.»
(«Mir kommt in den Sinn, einen Freund aus Mailand anzurufen, der mich nie verraten würde.»)

Zali: «Non dirmi che non ci pensi anche tu a queste cose, almeno a farlo personalmente.»
(«Sag mir nicht, dass du nicht auch selbst daran denkst, das zumindest persönlich zu tun.»)

Die Gesprächspartnerin redet Zali im Verlauf der Aufnahme zweimal mit Vornamen «Claudio» an, einmal mit vollem Namen «Claudio Zali», was zur Identifizierung beitrug.

Reaktion und politischer Absturz

Nach der Veröffentlichung forderten die Präsidenten von PLR, Mitte und SP, Alessandro Speziali, Fiorenzo Dadò und Fabrizio Sirica, in einem an Zali gerichteten Brief öffentliche Aufklärung; der Corriere del Ticino hatte darüber am 22. Juli berichtet. Zali reagierte mit einer Medienmitteilung, in der er von einer «erneuten und instrumentalisierten Verletzung meiner Privatsphäre» sprach und Strafanzeigen gegen alle Beteiligten ankündigte, darunter explizit auch gegen die drei Parteipräsidenten.

Parallel wurde bekannt, dass gegen Zali bereits seit Ende Juni wegen Amtsmissbrauchs und versuchter Nötigung ermittelt wird, im Zusammenhang mit seinem Einsatz für einen 14-Jährigen, Sohn einer Bekannten, der im Gefängnis La Farera inhaftiert war. Die RSI berichtete zudem über eine ältere E-Mail Zalis von 2020 an die Leitung des Ospedale EOC, in der er sich für die Anstellung einer Bekannten einsetzte und vorschlug, dafür «einen der Grenzgänger zu entlassen, mit denen [das Spital] vollgestopft ist wie ein Cannolo mit Sahne».

Am 29. Juli 2026 kündigte Zali in einem Exklusivschreiben an Radio Ticino an, sein Amt Ende September 2026 niederzulegen; die konkrete Neuordnung der Departemente sollte nach seinem Ausscheiden entschieden werden. Zu den Audioaufnahmen erklärte er:

«La donna che al telefono ho detto di avere “picchiato” l’ho solo allontanata dalla mia proprietà quando, quasi 10 anni fa, si era presentata nottetempo a casa mia. Per farlo l’ho strattonata, ma non percossa. Mi ha querelato e pochi giorni dopo ha ritirato la denuncia.»

(«Die Frau, von der ich am Telefon sagte, ich hätte sie ‹verprügelt›, habe ich nur von meinem Grundstück weggewiesen, als sie vor fast zehn Jahren nachts bei mir auftauchte. Dafür habe ich sie weggezerrt, aber nicht geschlagen. Sie hat mich angezeigt und die Anzeige wenige Tage später zurückgezogen.»)

Zur Frau am Telefon selbst schrieb er:

«Quella che ho detto di voler far “picchiare”, da mesi stava assillando me e l’allora mia compagna. […] Il mio era lo sfogo, in privato, di una persona esasperata. […] Non ho picchiato nessuno, non ho mandato a picchiare nessuno. Non sono un violento.»

(«Diejenige, die ich schlagen lassen wollte, bedrängte mich und meine damalige Partnerin monatelang. […] Es war der private Ausbruch eines verzweifelten Menschen. […] Ich habe niemanden geschlagen, niemanden schlagen lassen. Ich bin kein gewalttätiger Mensch.»)

RSI berichtete zudem über frühere, getrennt zu betrachtende Vorwürfe aus Zalis persönlichem Umfeld. Eine Frau, auf die sich Zali in der Aufnahme mit der Aussage bezog, er habe sie «pestata», hatte demnach bereits 2017 Anzeige erstattet und diese später zurückgezogen. Die Frau, die die im Juli verbreiteten Audios auf Instagram veröffentlicht hatte, soll ihrerseits 2021 Anzeige erstattet haben: Sie warf Zali vor, sie geschlagen und in seinem Auto festgehalten zu haben. Laut RSI wurde die Anzeige nach einer Entschuldigung zurückgezogen, worauf die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht weiterführte. Diese Angaben sind keine gerichtlichen Feststellungen der behaupteten Übergriffe.

Sie verbreitete die Aufnahmen

Nach ersten unsicheren Meldungen berichtete RSI, dass die am 18. August in Melide tot aufgefundene 52-Jährige jene Frau war, die die Audioaufnahmen im Juli 2026 über Instagram verbreitet hatte. Die Kantonspolizei erklärte gegenüber «Blick» zunächst, die Identität der Toten sei behördlich noch nicht offiziell bestätigt, ein Hinweis darauf, dass die mediale Zuordnung zum Zeitpunkt der ersten Berichte auf journalistischer Recherche und nicht auf einer amtlichen Mitteilung beruhte.

Ein weiteres Detail: Die Frau hatte rund zehn Tage vor ihrem Tod, ebenfalls in Melide, nach einem mutmasslichen Angriff Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Ob zwischen diesem Vorfall und ihrem Tod ein Zusammenhang besteht, liess sich nach Angaben der Ermittler zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht feststellen; ausgeschlossen wurde er aber ebenso wenig.

Der Tod im Ceresio

Am Dienstag, 18. August 2026, gegen 17.30 Uhr, wurde die 52-Jährige, wohnhaft in Melide, wenige Meter vom Ufer entfernt leblos im Luganersee (Ceresio) aufgefunden. Passanten brachten sie an Land, die Kantonspolizei begann mit Reanimationsmassnahmen, die Rettungssanitäter der Croce Verde Lugano setzten diese fort. Die Bemühungen blieben erfolglos.

Die Todesursache war bei Redaktionsschluss amtlich nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Staatsanwalt Roberto Ruggeri leitete eine Untersuchung ein und erklärte ausdrücklich, keine Hypothese vorschnell auszuschliessen. Das Autopsieergebnis stand noch aus.

Elisabetta und «Offensiva Animalista»

Elisabetta war laut Vereinsangaben über Jahre hinweg «historische Präsidentin» von Offensiva Animalista, einer 2009 gegründeten Tessiner Tierrechtsgruppe. Die Gruppe grenzte sich in ihrer eigenen Selbstdarstellung von gemässigteren Tierschutzorganisationen ab und setzte nach eigenen Angaben auf direkte Aktionsformen statt auf Unterschriftensammlungen.

Zu den historisch dokumentierten Kampagnen und Auseinandersetzungen der Gruppe gehörten:

  • Gegen Zoos und Zirkusse: jahrelanger Protest gegen den Zoo al Maglio in Neggio, wiederkehrende Kundgebungen gegen die Zirkusse Knie, Nock und Royal
  • Gegen die Hobby-Jagd: öffentliche Kritik an der Tötung der Beutegreifer M13 (Bär, 2013) und der «Lince di Kandertal» (Luchs) sowie eine 2013 dokumentierte Kontroverse: Nach dem Tod eines Hobby-Jägers im Bleniotal erschienen auf der Facebookseite der Gruppe Kommentare Dritter, die als «Anstossen auf den Tod» gelesen wurden; Offensiva Animalista distanzierte sich davon öffentlich und berichtete, in der Folge zahlreiche Morddrohungen erhalten zu haben (Quellen: RSI, 3. September 2013; Tio, 25. November 2014; Libera TV, 2018)
  • Gegen Tierversuche: Kampagne gegen die Tessiner Tierversuchskommission und Rücktrittsforderung an den damaligen Departementsvorsteher Paolo Beltraminelli
  • Weitere Anliegen: Kampagne «Stop Soppressioni» gegen die Tötung gesunder Heimtiere, wiederholte Aktionen zu Hundevergiftungen in Lugano und Biasca

Nach ihrem Tod würdigte der Verein sie in einer Mitteilung von zwei Mitgliedern, Nadia und Miriam, als «grossartige Tierrechtlerin» und «grossartige Freundin», mit der man in über zwanzig Vereinsjahren «viele Kämpfe für Tiere geführt und gewonnen» habe.

3’200 Menschen für Tierrechte und in den grossen Schweizer Medien fast unsichtbar

3'200 Menschen demonstrierten in Zürich für Tierrechte – in den grossen Schweizer Online-Medien blieb die Kundgebung fast unsichtbar.

Am Samstag, 15. August 2026, demonstrierten in Zürich laut Veranstaltern 3’200 Menschen für Tierrechte.

Der Animal Rights March führte vom Helvetiaplatz durch die Zürcher Innenstadt. Er war bewilligt, öffentlich angekündigt und sichtbar. Es war nach Angaben der Organisatoren die bisher grösste Tierrechtsdemonstration der Schweiz.

Danach blieb die Kundgebung in den von Wild beim Wild überprüften grossen Schweizer Online-Medien praktisch unsichtbar.

Hinweis zur Recherche: Wild beim Wild recherchierte am 19. August 2026 online nach Berichten zum Animal Rights March in Zürich. Geprüft wurden Suchmaschinenresultate sowie die frei zugänglichen Websites und Suchfunktionen mehrerer grosser Schweizer Nachrichtenmedien, darunter 20 Minuten, Tages-Anzeiger, NZZ und SRF. Nicht erfasst sind mögliche reine Printberichte, Paywall-Beiträge, Sendungen ohne Online-Archiv oder nicht indexierte Inhalte.

Eine offene Recherche nach «Animal Rights March Zürich», «Tierrechtsdemo Zürich», dem Datum und verwandten Begriffen führt zu Ankündigungen, Veranstalterseiten, Videos und Social-Media-Beiträgen. Eine eigenständige, frei auffindbare Berichterstattung durch die überprüften grossen Schweizer Online-Medien war hingegen nicht zu finden.

Nicht ausgeschlossen ist, dass einzelne Beiträge hinter Paywalls, ausschliesslich in Print oder auf nicht indexierten Kanälen erschienen sind. Doch selbst dann bleibt die Frage bestehen: Weshalb hinterlässt eine bewilligte Demonstration mit mehreren Tausend Menschen mitten in Zürich online kaum eine sichtbare mediale Spur?

Eine politische Kundgebung, kein Lifestyle-Event

Tierrechte werden in vielen Redaktionen noch immer als emotionales Nischenthema behandelt. Als Anliegen von Veganerinnen, Tierfreunden oder Aktivistinnen. Als Lifestyle, Konsumentscheidung oder moralischer Appell.

Das verkennt die politische Dimension.

Tierrechte betreffen öffentliche Regulierung, Landwirtschaft, Handel, Subventionen, Importvorschriften, Strafrecht, Tiertransport, Schlachtung, Tierversuche, Hobby-Jagd und den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts. Sie betreffen damit staatliche Verantwortung, wirtschaftliche Interessen und die Frage, welchen Wert das Leben und Leiden nichtmenschlicher Tiere in einer demokratischen Gesellschaft hat.

Wenn mehrere Tausend Menschen in Zürich für diese Themen auf die Strasse gehen, ist das keine private Meinungsäusserung im kleinen Kreis. Es ist ein öffentlich sichtbarer politischer Vorgang.

Der Animal Rights March war nach Angaben der Veranstalter bewusst friedlich, bunt und nicht konfrontativ angelegt. Gerade das könnte aus Sicht mancher Redaktionen ein Teil des Problems sein: kein Polizeieinsatz, keine Sachbeschädigung, keine Festnahmen, keine blockierte Kreuzung, keine Eskalation.

Doch seit wann ist friedlicher Protest kein berichtenswertes Ereignis mehr? Nicht jede friedliche Demonstration ist automatisch berichtspflichtig – aber eine bewilligte Kundgebung mit einer angegebenen Mobilisierung von 3’200 Personen in Zürich ist zumindest ein nachvollziehbar berichtenswertes politisches Ereignis.

Sichtbarkeit hängt offenbar vom Thema ab

Nicht jede Demonstration hat automatisch Anspruch auf einen langen Artikel. Redaktionen müssen auswählen. Sie verfügen über begrenzte Zeit, Personal und Platz. Aber Auswahl ist niemals neutral.

Medien entscheiden nicht nur, wie über ein Thema berichtet wird. Sie entscheiden auch, ob ein Thema überhaupt als gesellschaftlich relevant erscheint. Diese Auswahl prägt die öffentliche Wahrnehmung weit stärker, als es viele Redaktionen wahrhaben wollen.

Eine Kundgebung mit mehreren Tausend Menschen in Zürich erfüllt wesentliche klassische Nachrichtenkriterien:

  • Sie ist aktuell und öffentlich.
  • Sie findet an einem zentralen Ort statt.
  • Sie bietet starke Bilder und klare Statements.
  • Sie betrifft politische und wirtschaftliche Konflikte.
  • Sie mobilisiert eine grosse Zahl von Menschen.
  • Sie zeigt gesellschaftlichen Druck ausserhalb von Parlamenten, Verbänden und Unternehmen.

Wenn ein solcher Anlass trotzdem kaum sichtbar wird, stellt sich die Frage, ob Tierrechte im redaktionellen Auswahlprozess eine höhere Schwelle überwinden müssen als andere Anliegen.

Tierschutz erscheint in der medialen Wahrnehmung häufig besonders dann als Nachricht, wenn ein besonders grausamer Einzelfall publik wird, ein Hund gerettet wird, ein Zoo-Nachwuchs gezeigt wird oder ein Skandal nicht mehr ignoriert werden kann. Die systematische Ausbeutung von Tieren, die politischen Rahmenbedingungen dahinter und der gesellschaftliche Widerstand dagegen bleiben dagegen häufig unsichtbar.

Das Weglassen ist ebenfalls eine Entscheidung

Die Schweizer Medien sind rechtlich nicht verpflichtet, über jede Demonstration zu berichten. Der Schweizer Presserat verlangt von Journalistinnen und Journalisten Wahrheitssuche und Orientierung am Recht der Öffentlichkeit, die Wahrheit zu erfahren. Eine allgemeine Pflicht, jedes relevante gesellschaftliche Ereignis aufzugreifen, folgt daraus jedoch nicht.

Aber Medienfreiheit bedeutet nicht, dass jede redaktionelle Auswahl automatisch ausgewogen oder gesellschaftlich neutral ist.

Auch das Weglassen ist eine Entscheidung.

Wer über jagdliche Traditionen, Wolfsabschüsse, landwirtschaftliche Interessen oder Fleischkonsum regelmässig aus der Perspektive von Branchen, Behörden und Lobbyorganisationen berichtet, aber den politischen Protest für Tiere ignoriert, verschiebt die öffentliche Wahrnehmung. Die Interessen derjenigen, die Tiere nutzen, töten oder wirtschaftlich verwerten, erscheinen als Normalität. Die Interessen der Tiere und ihrer Fürsprecher werden dagegen als Randthema behandelt.

Das ist keine staatliche Zensur. Es ist eine publizistische Schieflage.

Die Folge ist gravierend: Was nicht vorkommt, wird nicht diskutiert. Was nicht diskutiert wird, erzeugt keinen politischen Druck. Und was keinen politischen Druck erzeugt, bleibt leicht beim Alten.

Die Tiere sind nicht nur ein Randthema

In der Schweiz werden jährlich sehr viele nichtmenschliche Tiere für Nahrung, Hobby-Jagd, Forschung, Unterhaltung oder andere wirtschaftliche Zwecke genutzt und getötet. Hinter diesen Zahlen stehen politische Entscheide: Gesetze, Verordnungen, Kontrollen, Subventionen, Ausnahmebewilligungen und Vollzugspraxis.

Nichtmenschliche Tiere können nicht demonstrieren. Sie können keine Leserbriefe schreiben, keine Parlamentarierinnen wählen, keine Medienkonferenzen einberufen und keine Lobbyisten bezahlen.

Umso wichtiger ist die Frage, ob Medien die Menschen wahrnehmen, die für sie auf die Strasse gehen.

Am Animal Rights March in Zürich kamen laut Veranstaltern 3’200 Menschen zusammen, um genau diese Stimme hörbar zu machen. Die Veranstaltung wurde im Vorfeld öffentlich beworben und als bewilligte Demonstration angekündigt.

Dass diese Kundgebung danach hauptsächlich in den eigenen Kanälen der Bewegung sichtbar blieb, ist mehr als eine verpasste Meldung. Es ist ein Symptom dafür, wie wenig Tierrechte in der Schweizer Medienagenda als politische Frage anerkannt werden.

Tierrechte gehören in den Politikteil

Eine faire Berichterstattung muss nicht jede Forderung übernehmen. Sie muss auch nicht unkritisch über Aktivismus berichten. Medien dürfen nachfragen, Forderungen einordnen, Gegenpositionen abbilden und Widersprüche benennen.

Aber sie sollten Tierrechte endlich als das behandeln, was sie sind: einen gesellschaftlichen Konflikt über Macht, Verantwortung, Recht und Gewalt gegenüber fühlenden Lebewesen.

Dazu gehört:

  • über grosse Tierrechtskundgebungen mindestens zu informieren;
  • nicht nur über spektakuläre Rettungen oder einzelne Skandale zu berichten;
  • Hobby-Jagd, Tierhaltung und Schlachtung als politische Systeme zu analysieren;
  • Behörden und Branchen zu konkreten Vollzugsfragen zu befragen;
  • wissenschaftliche Erkenntnisse über Tierwohl, Wildtiermanagement und nicht-letale Alternativen ernst zu nehmen;
  • denjenigen Raum zu geben, die eine andere Beziehung zu Tieren fordern.

Die Frage lautet nicht, ob jede Redaktion dieselbe Haltung zu Tierrechten haben muss. Die Frage lautet, ob eine demokratische Öffentlichkeit es sich leisten kann, ein Thema mit so weitreichenden ethischen, ökologischen und politischen Folgen regelmässig an den Rand zu drängen.

Am 15. August gingen in Zürich laut Veranstaltern 3’200 Menschen für die Tiere auf die Strasse. Die grossen Schweizer Online-Medien hätten hinschauen können. Sie taten es offenbar kaum.